Am 25.09.09 ist die Verordnung (EG) Nr. 790/2009 zur Änderung der EG-GHS-Verordnung (Nr. 1272/2008) über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird auch die neue Einstufung des N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) wirksam. Dieser Stoff ist Hauptbestandteil unserer Remover AR 300-70 und AR 300-72.
NMP ist jetzt als „reproduktionstoxisch“ eingestuft und muss nun wie folgt gekennzeichnet werden:
T: Giftig
R 61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R 36/37/38: Reizt Augen, Atmungsorgane und Haut.
Eine Neueinstufung des NMP wurde mit der 30. und 31. Anpassung (ATP) zur EG-Richtlinie 67/548/EWG angekündigt. Deshalb hatte Allresist rechtzeitig nach einer Lösung des Problems gesucht. Allresist kann nun eine vollwertige und gesundheitsunbedenklichere Alternative, die weder giftig noch reproduktionstoxisch ist, anbieten:
N-Ethyl-2-pyrrolidon (NEP) verfügt nach unseren Untersuchungen über eine gleichwertige, in einigen Fällen sogar stärkere Lösekraft gegenüber Resistschichten als NMP. Durch den höheren Siedepunkt ist ein Erwärmen des Removers noch unbedenklicher. Allresist hat die NMP-Remover komplett aus dem Produktionsprogramm genommen und durch NEP-haltige Remover ersetzt. Die neue Bezeichnung der Remover ist AR 300-70 (NEP) bzw. 300-72 (NEP).