Alle von uns angebotenen Resists, sowie ein großer Teil der Prozesschemikalien enthalten organische Lösemittel. Die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung sind beim Umgang mit diesen Produkten einzuhalten. Die Sicherheitsdatenblätter unserer Produkte sind dazu bestimmt, dem Anwender die notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen zu vermitteln, um die für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz der Umwelt erforderlichen Maßnahmen treffen zu können.
Ausschlaggebend bei der Einstufung und Klassifizierung als Gefahrstoff ist der Flammpunkt. Das ist die niedrigste Temperatur, bei der sich unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen bei Normaldruck über einem Stoff ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch bilden kann. Die Zündtemperatur ist die niedrigste Temperatur, auf die man einen Stoff erhitzen muss, damit sich eine brennbare Substanz in Gegenwart von Luft ohne Zündfunken ausschließlich aufgrund ihrer Erhitzung, also ohne Zündquelle, selbst entzündet. Die Zündtemperatur korreliert nicht mit Siedepunkt- oder Flammpunkttemperatur eines brennbaren Stoffs. Sie ist ein Maß für die Oxidationsempfindlichkeit der Substanz und liegt bei den meisten organischen Lösemitteln über 200°C.
Der Explosionsbereich ist die Konzentration, in der sich brennbare Gase, Nebel oder Dämpfe im Gemisch mit Luft zünden lassen. Er liegt zwischen den Explosionsgrenzen, d.h. den unteren und oberen Grenzkonzentrationen, innerhalb derer das Gemisch durch Erhitzen zum Entflammen gebracht werden kann.
Werte ausgewählter Lösemittel:
Beim Umgang mit organischen Lösemitteln ist auf die Einhaltung des entsprechenden Arbeitsplatzgrenzwertes zu achten. Laut Gefahrstoffverordnung ist er der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.